RANA-Projektsteckbrief
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Elbe-Elster - Fachbeitrag Biotopverbundplanung
Projektgalerie
Laufzeit
2005–2007
Auftraggeber
Landkreis Elbe-Elster
Projektinhalte
Mit dem Fachbeitrag zum Biotopverbund wurde die etappenweise Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Elbe-Elster begonnen. Der Fachbeitrag soll als Entscheidungsgrundlage für die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger ökologischer Verbundbeziehungen dienen und der zunehmenden Fragmentierung von Lebensräumen - insbesondere von Arten mit hohen Raumansprüchen - entgegenwirken.
Für den Landkreis Elbe-Elster konnten insgesamt 64 Gebiete mit einer naturschutzfachlichen Bedeutung für den Biotopverbund ermittelt werden. Diese nehmen eine Gesamtfläche von 45.194 ha ein, was einem Anteil von 24 % an der Fläche des Landkreises entspricht.
Sechs Gebiete erlangen im Rahmen des Biotopverbundes im Landkreis Elbe-Elster eine länderübergreifende Bedeutung. Das sind die „Bergbaufolgelandschaft Grünhaus“, „Forsthaus Prösa“, „Der Loben“, der „Mittellauf der Schwarzen Elster“, die „Annaburger Heide“ und die „Gohrische Heide“. Weiteren 21 Gebieten kommt eine landesweite bzw. überregionale Bedeutung zu.
Auch innerhalb der gesetzlichen Bestandteile des Biotopverbundes besteht das Erfordernis, die Verbundfunktionen mit Hilfe geeigneter Maßnahmen weiter zu verbessern. Vorgeschlagene Maßnahmen betreffen u.a. den ökologischen Waldumbau, Maßnahmen der Waldmehrung, eine umfassende Gewässerrenaturierung und -pflege, die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Fließgewässern sowie die Entschärfung von Gefahrenstellen für wandernde Arten.
Als Entwicklungsflächen des Biotopverbundes wurden 71 Gebiete mit insgesamt 5.704 ha als ausgewiesen, darunter 1.637 ha als Entwicklungsflächen für Wälder und Feldgehölze und 2.812 ha für Frisch- und Feuchtgrünländer. Hinzu kommen ca. 167 km lineare Entwicklungsflächen entlang von Gräben und Fließgewässern. Eine hohe Priorität wird im Rahmen des Verbundkonzepts den Unzerschnittenen Verkehrsarmen Räumen (UZVR) eingeräumt, die z. B. im Rahmen von Ausbauvorhaben der Infrastruktur Berücksichtigung finden müssen.