RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer

Titelbild

RANA-Projektsteckbrief

Bewertung und Priorisierung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis Meißen in Vorbereitung der Rechtsanpassung

Los 1: Gemeinden Schönheide, Thiendorf, Triebischtal und Nossen

Los 2: Ebersbach, Lampertswalde und Tauscha

Projektgalerie

FND „Garsebacher Pechsteinklippen“. Die landschaftlich exponierten Klippen oberhalb des Triebisch-Engtals sind als Felsbiotop bedeutsam – überregionale Bedeutung besitzen sie vor allem in geologischer Hinsicht als einer der größten bekannten Aufschlüsse des vulkanischen Glases Pechstein. Die abgebildeten Klippen liegen außerhalb des FND und sollten diesem im Rahmen der Neuausweisung noch angegliedert werden.
FND „Klosterpark Altzella“. Der Landschaftspark mit den Ruinen der weithin bekannten mittelalterlichen Zisterzienser-Klosteranlage von Altzella ist auch naturschutzfachlich bedeutsam. Ein überlappender Schutzstatus ist jedoch nicht erforderlich, da die Verantwortung für die Naturschutzgüter dem (von der Naturschutzverwaltung entsprechend informierten) Denkmalschutz übergeben werden kann.
Kuppige Durchragungen des Grauwacke-Grundgebirges wie die „Bergkuppe im Aspig“ östlich von Thiendorf gehören zu den typischen Landschaftsbildungen im nordöstlichen Landkreis Meißen.
Der „Weiße Berg“ südlich von Ortrand ist eine Anhöhe aus Flugsand-Schotter-Ablagerungen. Kleinflächig finden sich Silbergrasfluren, großenteils ist die Erhebung jedoch mit Kiefern zugewachsen und durch mächtige Nadelstreuauflagen überdeckt.
Blühaspekt der Grasnelke (Armeria elongata) im FND „Trockenrasenkuppe“ bei Linz.
Verlandungsmoor mit Schmalblättrigem Wollgras (Eriophorum angustifolium) und Mittlerem Sonnentau (Drosera intermedia) am Ostufer des Kaltenbachteiches
Die Glockenheide (Erica tetralix) – hier im FND „Glockenheidemoor“ nahe Ponickau – gehört zu einer Reihe von atlantisch verbreiteten Arten, die in der Lausitz noch einen arealgeographisch bemerkenswerten Vorposten besitzen.
Flächig durchrieselter Erlen-Bachwald im FND „Kräuterbachquellgebiet“
Für das FND „Hustwiesensumpf“ zwischen Molkenborn und Lüttichau (rosa: übernommene Abgrenzung) wird im Zuge der Neuausweisung eine inhaltliche Anpassung erforderlich (hellblau: Abgrenzungsvorschlag). Das FND in seiner jetzigen Ausdehnung umschließt eine sumpfige Wiese, welche sich angrenzend nach Norden hin als artenreiche Nasswiese mit großem Orchideenbestand fortsetzt. Die im Abgrenzungsvorschlag entlassenen, ebenfalls schutzwürdigen Flächenteile im Süden (wertvoller Erlen-Bachwald) sollten in das direkt benachbarte, waldgeprägte FND „Kräuterbachquellgebiet“ aufgenommen werden.

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Zu den aktuellen Projekten

Laufzeit

2011–2012

Auftraggeber

Landkreis Meißen, vertreten durch das Kreisumweltamt (Untere Naturschutzbehörde)

Projektinhalt

Wie in anderen ostdeutschen Landkreisen existieren auch im Landkreis Meißen (einschließlich Altkreise Riesa und Großenhain) zahlreiche Flächennaturdenkmale (FND), die zu DDR-Zeiten festgesetzt wurden und per Überleitungsverordnung nach bundesdeutschem Recht zunächst weiter gültig sind, in absehbarer Zeit aber durch echte Neuverordnung rechtsangepasst werden müssen.

Angesichts der hohen Zahl (rund 200 Gebiete im Kreis Meißen) und des Umstands, dass zu vielen Gebieten die letzten qualifizierten Kenntnisse zu Bestand und Zustand aus den 1990er Jahren stammen, beauftragte die Untere Naturschutzbehörde eine aktualisierende Bewertung und Priorisierung für den Rechtsanpassungsprozess. Hierzu wurde ein Bewertungs- und Priorisierungsschema bereitgestellt, in welches jeweils die aktuelle Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit mit entsprechenden Unterkriterien einfließen und welches im Lauf der Testphase in enger Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer angepasst und verbessert wurde.

Der Landkreis Meißen liegt im Übergangsbereich zwischen den naturräumlichen Haupteinheiten „Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland“ und „Oberlausitzer Heideland“. Unter den bearbeiteten FND der ersten Tranche befinden sich zahlreiche Feuchtgebiete im Umkreis naturnaher Großteiche, landschaftsprägende Kuppen und Felsformationen, wertvolle Parkanlagen sowie kleinflächig naturräumlich bedeutsame Vermoorungen mit Vorkommen der Glockenheide (Erica tetralix).

Auf Grundlage der aktuellen Gebietsbegehungen sowie Auswertung sonstiger Informationen wurden die FND bewertet und in vier Prioritätsklassen eingestuft. Zudem wurde eine Formalprüfung auf Anwendbarkeit des FND-Status durchgeführt. Neben einer knappen Inventarisierung der Gebiete wurden Hinweise zu Gefährdungen und erforderlichen Schutz- und Pflegemaßnahmen sowie Vorschläge zur Anpassung der Gebietsabgrenzungen erarbeitet. In einzelnen Fällen wurde aufgrund hoher Schutzwürdigkeit und räumlich gehäufter Anordnung die Neuausweisung von integrierenden Naturschutzgebieten (NSG), in einigen Fällen (Schloss- und Gutsparke) aber auch eine Übergabe in die Verantwortung des Denkmalschutzes empfohlen.

RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer
Mühlweg 39
D-06114 Halle
Tel.: 0345-1317580
E-Mail: info(at)rana-halle.de

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