RANA-Projektsteckbrief
Bewertung und Priorisierung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis Meißen in Vorbereitung der Rechtsanpassung
Los 1: Gemeinden Schönheide, Thiendorf, Triebischtal und Nossen
Los 2: Ebersbach, Lampertswalde und Tauscha
Projektgalerie
Laufzeit
2011–2012
Auftraggeber
Landkreis Meißen, vertreten durch das Kreisumweltamt (Untere Naturschutzbehörde)
Projektinhalt
Wie in anderen ostdeutschen Landkreisen existieren auch im Landkreis Meißen (einschließlich Altkreise Riesa und Großenhain) zahlreiche Flächennaturdenkmale (FND), die zu DDR-Zeiten festgesetzt wurden und per Überleitungsverordnung nach bundesdeutschem Recht zunächst weiter gültig sind, in absehbarer Zeit aber durch echte Neuverordnung rechtsangepasst werden müssen.
Angesichts der hohen Zahl (rund 200 Gebiete im Kreis Meißen) und des Umstands, dass zu vielen Gebieten die letzten qualifizierten Kenntnisse zu Bestand und Zustand aus den 1990er Jahren stammen, beauftragte die Untere Naturschutzbehörde eine aktualisierende Bewertung und Priorisierung für den Rechtsanpassungsprozess. Hierzu wurde ein Bewertungs- und Priorisierungsschema bereitgestellt, in welches jeweils die aktuelle Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit mit entsprechenden Unterkriterien einfließen und welches im Lauf der Testphase in enger Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer angepasst und verbessert wurde.
Der Landkreis Meißen liegt im Übergangsbereich zwischen den naturräumlichen Haupteinheiten „Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland“ und „Oberlausitzer Heideland“. Unter den bearbeiteten FND der ersten Tranche befinden sich zahlreiche Feuchtgebiete im Umkreis naturnaher Großteiche, landschaftsprägende Kuppen und Felsformationen, wertvolle Parkanlagen sowie kleinflächig naturräumlich bedeutsame Vermoorungen mit Vorkommen der Glockenheide (Erica tetralix).
Auf Grundlage der aktuellen Gebietsbegehungen sowie Auswertung sonstiger Informationen wurden die FND bewertet und in vier Prioritätsklassen eingestuft. Zudem wurde eine Formalprüfung auf Anwendbarkeit des FND-Status durchgeführt. Neben einer knappen Inventarisierung der Gebiete wurden Hinweise zu Gefährdungen und erforderlichen Schutz- und Pflegemaßnahmen sowie Vorschläge zur Anpassung der Gebietsabgrenzungen erarbeitet. In einzelnen Fällen wurde aufgrund hoher Schutzwürdigkeit und räumlich gehäufter Anordnung die Neuausweisung von integrierenden Naturschutzgebieten (NSG), in einigen Fällen (Schloss- und Gutsparke) aber auch eine Übergabe in die Verantwortung des Denkmalschutzes empfohlen.