RANA-Projektsteckbrief
Aktualisierende Schutzwürdigung und Behandlungsrichtlinie (BRL)
für das NSG „Schöbendorfer Busch“
Projektgalerie
Laufzeit
2001–2003
Auftraggeber
Landkreis Teltow-Fläming, UNB Luckenwalde
Gebietscharakteristik / Projektinhalte
- umfasst eigentliches, ca. 813 ha großes NSG „Schöbendorfer Busch“ (FFH-Gebiet „Schöbendorfer Busch“) sowie Feuchtwald bei Schönefeld (Teil des FFH-Gebietes DE „Park Stülpe und Schönefelder Busch“) und Teil der Strichdüne „Lange Horstberge“
- Gebiet stellt einen der größten Niederungswaldkomplexe des Mittleren Baruther Urstromtals dar, kennzeichnend sind auf Moor- bzw. Anmoorbildungen stockende Erlenbruchwälder, Erlen-Eschenwälder (LRT *91E0), Birken-Eichenwälder feuchter und mittlerer Standorte (LRT 9190) sowie Stieleichen-Hainbuchenwälder (LRT 9160, 9170), z. T. relativ großflächige und naturnahe Ausprägungen, die Lebensraum für zahlreiche naturschutzfachlich sehr wertvolle Tierarten sind (u. a. verschiedene Fledermäuse, Schwarzstorch, Kranich, Mittelspecht, Eremit)
- zahlreiche Alteichen im NSG und der unmittelbaren Umgebung als Refugien landes- und bundesweit seltenster xylobionter Käfer, besondere Bedeutung dabei als Vorkommensschwerpunkt des Heldbockes (Anhang II der FFH-Richtlinie)
- Offenlandbereiche überwiegend landwirtschaftlich genutzt (Mähwiese, Weide) und floristisch verarmt, aber mit Entwicklungspotential, frischere Ausprägungen z. T. erst durch Entwässerung von Niedermoorstandorten entwickelt, aktuelle Vorkommen von größeren Niedermoorbereichen durch eigene Moorbohrungen in Ost-West-Transekt belegt, z. T. aktuell stark degradiert, eigentliche Vegetation der Moore und Sümpfe nur noch relativ kleinflächig und reliktär erhalten
- Hammerfließ als einziges natürliches Fließgewässer im NSG repräsentiert den charakteristischen Fließgewässertyp der naturräumlichen Region, durchfließt hier an einer der wenigen Stellen größere naturnahe Niederungswaldkomplexe und kommt somit den natürlichen Verhältnissen des Baruther Tals nahe, noch leicht mäandrierender Gewässerverlauf und potamaler Vegetationstyp der Fließgewässer (LRT 3260)
- auf Grundlage der aktuellen Gebietsanalyse Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Erhalt bzw. Entwicklung naturnaher standortgerechter laubholzreicher Mischwälder (einschließlich entsprechender Artengemeinschaften) überwiegend eine – zumindest vorübergehende – schutzverträgliche regulierende forstliche Bewirtschaftung/Pflege erforderlich, dabei abgestufte Regelungsmodalitäten notwendig (Zonierung der forstlichen Nutzung):
- „forstnutzungsfreie Zone“
- Flächen zukünftig von jeglicher forstwirtschaftlicher Nutzung ausgenommen, andere Nutzungsarten (z. B. die Jagd) aber nicht verboten, dient v. a. Prozessschutz und Förderung walddynamischer Vorgänge in möglichst großflächigen zusammenhängenden naturnahen Waldbereichen,
- damit langfristig Gewährleistung einer höchstmöglichen Störungsfreiheit und Unzerschnittenheit, Entwicklung eines hohen Alt- und Höhlenbaum- sowie Totholzanteils, Entwicklung optimaler Bedingungen für verschiedene hochschutzwürdige Tierarten (u. a. Vögel, Fledermäuse),
- Erhalt der naturschutzfachlich besonders wertvollen, nach FFH-Richtlinie und Landesnaturschutzgesetz geschützten Waldformationen, v. a. der für das Gebiet typischen Niederungswaldgesellschaften, Erhalt und Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Wald-LRT,
- Sicherung der im PG noch existierenden organischen Nass-Standorte
- „forstnutzungsfreie Zone“ nach Übergangsfrist
- als zukünftige „forstnutzungsfreie Zone“ vorgeschlagene Bereiche mit aktuell deutlichen Beeinträchtigungen (vor allem Vorkommen nicht standortgerechter bzw. nichtheimischer Gehölzarten, geringe Bestandstruktur)
- hier vor Ausweisung im Rahmen einer Übergangsfrist Maßnahmen zur Bestandsumwandlung bzw. strukturellen Aufwertung, anschließend der natürlichen Sukzession überlassen
- damit langfristig Gewährleistung einer höchstmöglichen Störungsfreiheit und Unzerschnittenheit, Entwicklung eines hohen Alt- und Höhlenbaum- sowie Totholzanteils, Entwicklung optimaler Bedingungen für verschiedene hochschutzwürdige Tierarten (u.a. Vögel, Fledermäuse),
- Erhalt der naturschutzfachlich besonders wertvollen, nach FFH-Richtlinie und Landesnaturschutzgesetz geschützten Waldformationen, v. a. der für das Gebiet typischen Niederungswaldgesellschaften, Erhalt und Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Wald-LRT,
- Sicherung der im PG noch existierenden organischen Nass-Standorte
- „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ (unter besonderer Berücksichtigung von Arten- und Biotopschutzbelangen)
- auf Flächen, in denen Entwicklung geeigneter Habitatstrukturen für Arten mit Bindung an relativ lichte totholzreiche Altholzbestände (z. B. Heldbock, Mittelspecht) vorrangig bzw.
- in allen naturnahen, vor allem jedoch in bereits alt- und totholzreichen Beständen möglichst weitgehender Nutzungsverzicht der Altbäume bzw. Anstreben eines möglichst hohen Bestandsalters
- „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ (ohne Einschränkungen)
- sonstige mittel- bis langfristig entsprechend der guten forstfachlichen Praxis aufzuwertende Bestände
- „forstnutzungsfreie Zone“
- für Erhalt der vorhandenen Niedermoorbereiche aber auch zur Förderung von Wiesenbrütern Optimierung der Grünlandbewirtschaftung auf entsprechenden Standorten (Extensivierung, Änderung der Nutzungspraxis, Verbesserung des Wasserhaushaltes),
- für Erhalt der Xylobiontenfauna, insbesondere aber der Heldbockvorkommen Freistellen vorhandener und potentieller Brutbäume (Eichen), teilweise auch durch Entnahme von Unterbauten nichtheimischer Gehölze