RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer

Titelbild

RANA-Projektsteckbrief

Schutzwürdigkeitsgutachten mit anschließender Erarbeitung einer Rechtsverordnung für das Landschaftsschutzgebiet „Spreeniederung“

Projektgalerie

Blick auf die Vorsperre Oehna (rechts im Vordergrund), links im Hintergrund ist die Talsperre Bautzen zu sehen, dazwischen verläuft die Autobahn A4 (A. Schmiedel, 06.10.2017)
Talsperre Bautzen nach dem Ablassen im Herbst 2017, links im Hintergrund ist die Staumauer zu sehen (A. Schmiedel, 06.10.2017)
Die Spree durchfließt das LSG von Südwesten nach Nordosten (A. Schmiedel, 05.09.2017)
Im Zentrum des LSG liegen knapp 30 Teiche, die überwiegend zur Karpfenzucht genutzt werden. Für zahlreiche Arten der Flora und Fauna stellen sie einen wertvollen Lebensraum dar. (A. Schmiedel, 05.09.2017)
Die Teiche beherbergen teilweise geschützte und gefährdete Arten. Das Große Nixkraut (Najas marina) und der Südliche Wasserschlauch (Utricularia australis) sind in Deutschland gefährdet und wurden in zwei Teichen nachgewiesen. (W. Linder, 12.08.2018)
Auf den abgelassenen Teichen entwickelt sich eine teils artenreiche Teichbodenvegetation. Das Scheidenblütgras (Coleanthus subtilis) verdient als FFH-Art besonderen Schutz und Aufmerksamkeit. (W. Linder, 21.09.2018)
Rotbauchunke im frisch gedüngten und bespannten Brauereiteich (M. Schulze,10.4.2018)
Ein Nachweis der in Sachsen „stark gefährdeten“ und in Deutschland „vom Aussterben bedrohten“ Sumpf-Heidelibelle (Sympetrum depressiusculum) erfolgte am Rande des Stahlteiches im Norden des PG. (M. Schulze, 18.08.2018)
Uralte Eichenreihen säumen die Teiche in der Spreeniederung und sind als Lebensraum für zahlreiche Arten sowie als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft und geschütztes Biotop unbedingt zu erhalten. (J. Taut, 21.02.2018)
Das Landschaftsschutzgebiet bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Erholung. (J. Taut, 21.02.108)
Einen Anziehungspunkt für Besucher stellt der Sandstrand am Ostufer der Talsperre Bautzen dar. (J. Taut 11.09.2017)

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Laufzeit

2017–2019

Auftraggeber

Landkreis Bautzen, Untere Naturschutzbehörde

Gebietscharakteristik und Projektinhalte

Das Landschaftsschutzgebiet „Spreeniederung“ wurde im Juli 1974 als solches festgesetzt, wobei die Unterschutzstellung auf das Landeskulturgesetz der DDR zurückgeht. Deshalb ist die Angleichung der Schutzgebietsverordnung an die bestehende Rechtslage sowie die Anpassung der Gebietsgrenze an die aktuellen Gegebenheiten notwendig.

Das im Landkreis Bautzen liegende Schutzgebiet nimmt nach entsprechendem Neuvorschlag eine Größe von ca. 2.711 ha ein. Das LSG schließt das FFH-Gebiet „Spreeniederung Malschwitz“ komplett sowie das gleichnamige EU-Vogelschutzgebiet fast vollständig ein. Es grenzt direkt nördlich an das Stadtgebiet Bautzen und umfasst den engen Talraum der Vorsperre Oehna, die Talsperre Bautzen selbst sowie die sich nördlich daran anschließende Spreeniederung bis hin zur Ortschaft Klix einschließlich der sich darin befindlichen Teiche. Entsprechend der neuen Abgrenzung sind alle bebauten Ortslagen aus dem LSG ausgegliedert, die nördlich in Richtung Lubachau angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen jedoch Bestandteil des Schutzgebietes werden, da diese innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Spreeniederung Malschwitz“ einen bedeutenden Rastplatz für Zugvögel darstellen.

Im Rahmen der flächendeckenden Biotopkartierung im Jahr 2018 wurden sowohl die gesetzlich geschützten Biotope als auch die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie erfasst. Außerdem fanden Übersichtsbegehungen zur floristischen Ausstattung statt. Hierbei wurde neben 19 nach Rote Liste Sachsen und/oder Deutschland gefährdeten Arten das nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Scheidenblütgras (Coleanthus subtilis) auf einem abgelassenen Teich gefunden.

Weiterhin fanden gezielte Erfassungen zu Biber und Fischotter, Fledermäusen, Brut-, Zug- und Rastvögeln, Reptilien, Amphibien, Mollusken, Wasser-, Holz- und Laufkäfern, Tagfaltern und Libellen statt. Hierbei wurden insgesamt 76 nach Rote Liste Sachsen bzw. 51 nach Rote Liste Deutschland gefährdete Arten nachgewiesen.

Aufgrund der Biotop- und Artausstattung wird das Landschaftsschutzgebiet in seiner geplanten Abgrenzung als uneingeschränkt schutzwürdig eingeschätzt. Die Schutzgebietsverordnung muss zum einen der hohen Lebensraumqualität und -vielfalt über entsprechende Ge- und Verbote sowie zulässige Handlungen Rechnung tragen. Zum anderen müssen im Landschaftsschutzgebiet auch die Aspekte der Erholung, des Biotopverbundes sowie des Landschaftsbildes und der historischen Kulturelemente berücksichtigt werden. Die Erarbeitung der Verordnung erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer
Mühlweg 39
D-06114 Halle
Tel.: 0345-1317580
E-Mail: info(at)rana-halle.de

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