RANA-Projektsteckbrief
Schutzwürdigkeitsgutachten mit anschließender Erarbeitung einer Rechtsverordnung für das Landschaftsschutzgebiet „Spreeniederung“
Projektgalerie
Laufzeit
2017–2019
Auftraggeber
Landkreis Bautzen, Untere Naturschutzbehörde
Gebietscharakteristik und Projektinhalte
Das Landschaftsschutzgebiet „Spreeniederung“ wurde im Juli 1974 als solches festgesetzt, wobei die Unterschutzstellung auf das Landeskulturgesetz der DDR zurückgeht. Deshalb ist die Angleichung der Schutzgebietsverordnung an die bestehende Rechtslage sowie die Anpassung der Gebietsgrenze an die aktuellen Gegebenheiten notwendig.
Das im Landkreis Bautzen liegende Schutzgebiet nimmt nach entsprechendem Neuvorschlag eine Größe von ca. 2.711 ha ein. Das LSG schließt das FFH-Gebiet „Spreeniederung Malschwitz“ komplett sowie das gleichnamige EU-Vogelschutzgebiet fast vollständig ein. Es grenzt direkt nördlich an das Stadtgebiet Bautzen und umfasst den engen Talraum der Vorsperre Oehna, die Talsperre Bautzen selbst sowie die sich nördlich daran anschließende Spreeniederung bis hin zur Ortschaft Klix einschließlich der sich darin befindlichen Teiche. Entsprechend der neuen Abgrenzung sind alle bebauten Ortslagen aus dem LSG ausgegliedert, die nördlich in Richtung Lubachau angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen jedoch Bestandteil des Schutzgebietes werden, da diese innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Spreeniederung Malschwitz“ einen bedeutenden Rastplatz für Zugvögel darstellen.
Im Rahmen der flächendeckenden Biotopkartierung im Jahr 2018 wurden sowohl die gesetzlich geschützten Biotope als auch die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie erfasst. Außerdem fanden Übersichtsbegehungen zur floristischen Ausstattung statt. Hierbei wurde neben 19 nach Rote Liste Sachsen und/oder Deutschland gefährdeten Arten das nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Scheidenblütgras (Coleanthus subtilis) auf einem abgelassenen Teich gefunden.
Weiterhin fanden gezielte Erfassungen zu Biber und Fischotter, Fledermäusen, Brut-, Zug- und Rastvögeln, Reptilien, Amphibien, Mollusken, Wasser-, Holz- und Laufkäfern, Tagfaltern und Libellen statt. Hierbei wurden insgesamt 76 nach Rote Liste Sachsen bzw. 51 nach Rote Liste Deutschland gefährdete Arten nachgewiesen.
Aufgrund der Biotop- und Artausstattung wird das Landschaftsschutzgebiet in seiner geplanten Abgrenzung als uneingeschränkt schutzwürdig eingeschätzt. Die Schutzgebietsverordnung muss zum einen der hohen Lebensraumqualität und -vielfalt über entsprechende Ge- und Verbote sowie zulässige Handlungen Rechnung tragen. Zum anderen müssen im Landschaftsschutzgebiet auch die Aspekte der Erholung, des Biotopverbundes sowie des Landschaftsbildes und der historischen Kulturelemente berücksichtigt werden. Die Erarbeitung der Verordnung erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.