RANA-Projektsteckbrief
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 4 „Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg“
Projektgalerie
Laufzeit
2009 2010
Auftraggeber
Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abt. IV, Ref. 410
Projektbegleitung
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Ref. 34
Projektinhalte
Die Natura 2000-Managementplanung erfolgt in Thüringen nach dem Baukastenprinzip. Erstellt werden zwei unterschiedliche Fachbeiträge, wobei die Erarbeitung der Fachbeiträge Wald in der Zuständigkeit der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei liegt, für die Erarbeitung der Fachbeiträge Offenland und die spätere Zusammenführung beider Fachbeiträge ist die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zuständig.
Der Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet „Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg“ ist einer von zwei Mustermanagementplänen, deren Erarbeitung zum Ziel hatte, die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu erproben sowie Planungsabläufe zu testen und zu optimieren.
Bei Vor-Ort-Terminen erfolgte die Abstimmung der auf Grundlage der Erfassungen geplanten Maßnahmen mit den betroffenen Landnutzern. Weiterhin fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, welche auf reges Interesse stieß. Verschiedene Verbände bekamen die Möglichkeit, vor Abschluss der Planung zu dieser Stellung zu nehmen.
Die Geometrien und Daten wurden im Laufe der Bearbeitung fortlaufend in das Thüringer Landschaftsinformationssystem LINFOS eingegeben. Dieses enthält alle Kartenthemen wie Gebietsgrenzen, LRT- und Habitatflächen sowie Maßnahmeflächen mit den zugehörigen flächengenauen Angaben zu den Erhaltungszuständen von LRT und Arten sowie den erforderlichen Maßnahmen.
Gebietscharakteristik
Das ca. 962 ha große FFH-Gebiet „Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg“ ist Bestandteil der Südharzer Gipskarstlandschaft. Es ist im Norden des Landkreises Nordhausen am südlichen Rande des Harzes gelegen, nur wenige Kilometer nordwestlich der Stadt Nordhausen. Das Gebiet ist v. a. geprägt von den Gipsfelsen des Mühl- und Himmelsberges mit ihren Fels- und Trockenrasenbiotopen, weiteren Steinbrüchen, Magerrasen und Grünländern im Bereich des Kammerforstes sowie der Zorgeaue. Es ist Teil des 2.872 ha großen EG-Vogelschutzgebietes Nr. 2 „Südharzer Gipskarst“. Etwa 13 % der Fläche des FFH-Gebietes werden von den bestehenden Naturschutzgebieten „Mühlberg“ und „Himmelsberg bei Woffleben“ eingenommen.
Unter den 13 dem Offenlandbereich zuzuordnenden LRT sind viele in hohem Maße charakteristisch für Gipskarstgebiete, so die Temporären Karstseen und -tümpel (3180*), Gipskarstseen auf gipshaltigem Untergrund (3190), Kalkschutthalden der kollinen bis montanen Stufe (8160*) und Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210).
Mit 70 Teilflächen auf einer Fläche von ca. 30 ha kommt dem LRT 6210 (Naturnahe Kalktrockenrasen), welcher auf Einzelflächen auch in der prioritären Ausprägung 6210* (besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) vorkommt, im Gebiet eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund von Pflegedefiziten und der damit verbundenen Verbuschung ist hier jedoch bereits ein gravierender Flächenverlust zu verzeichnen, viele der verbliebenen LRT-Flächen weisen zudem einem ungünstigen Erhaltungszustand auf. Zurückzuführen ist dies v.a. auf die Tatsache, dass sich nur ein sehr geringer Teil der beweidungsbedürftigen Flächen derzeit tatsächlich in Nutzung befindet. Viele Flächen befinden sich in einem derart schlechten Zustand, dass eine Förderfähigkeit seitens der Landwirtschaftsverwaltung ohne vorgeschaltete Instandsetzungsmaßnahmen nicht realistisch ist. Ähnlich gravierende Flächenverluste sind auch bei den Mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) zu verzeichnen, was u.a. darin begründet ist, dass viele Mähwiesen ausschließlich beweidet werden. Dies schadet einerseits dem LRT 6510, andererseits fehlen diese Herden auf den zahlreichen brachliegenden Flächen des LRT 6210. Eine Lösung dieser grundlegenden Konflikte kann daher nur auf (förder-) politischer Ebene erfolgen.
Neben den Fledermausarten Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Großes Mausohr (Myotis myotis), deren Bearbeitung in der Zuständigkeit des Fachbeitrages Wald liegt, konzentrieren sich die Vorkommen von Anhang II-Arten auf den Bereich der Zorgeaue. Die insbesondere im oberen Abschnitt hervorragend strukturierte Zorge und teilweise auch ihre Zuflüsse repräsentieren den LRT 3260 (Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation) und sind zudem Habitat des Bachneunauges (Lampetra planeri), der Westgroppe (Cottus gobio) und des Fischotters (Lutra lutra). Hinsichtlich der Fische und Rundmäuler kommt bei der Maßnahmeplanung die Durchgängigkeitserhöhung der Fließgewässer (betrifft v.a. Querbauwerke außerhalb des FFH-Gebietes) eine besondere Bedeutung zu. Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Zorge beschränken sich bereits jetzt auf Pflegeholzungen im Rahmen der Verkehrssicherung innerhalb der Ortslagen. Ein entsprechendes Aussetzen der Unterhaltung sollte auch für weitere Habitate des Bachneunauges und der Groppe geprüft werden.
Siehe auch:
ASTRID THUROW, DÖRTHE MAHNKE, FRANK MEYER & HEIKO UTHLEB: Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in Thüringen: Grundsätze, Zielstellung und Verfahrensweise für den Fachbeitrag Offenland. In: Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen, 03/2011.