RANA-Projektsteckbrief
1. Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für die Kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Projektgalerie
Laufzeit
2011–2012
Auftraggeber
Kreisfreie Stadt Halle (Saale), vertreten durch das Dezernat II – Umweltamt (Untere Naturschutzbehörde)
Projektinhalt
Nach § 5 Abs. 2 NatSchG LSA sind die unteren Naturschutzbehörden dazu aufgefordert, für ihr Gebiet einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen. Unter Beachtung der Mindestanforderungen der LANA (Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung) für den Landschaftsrahmenplan (LRP) wird der Landschaftsrahmenplan für die Kreisfreie Stadt Halle (Saale) von 1997 fortgeschrieben.
Gesetzliche Novellierungen bzw. Änderungen, Schutzgebietsneuausweisungen, die Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie die Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in den vergangenen 14 Jahren machen eine Fortschreibung und Aktualisierung der Inhalte nachfolgender Themenbereiche des LRP für die Kreisfreie Stadt Halle (Saale) erforderlich. Die zu erarbeitende Fortschreibung umfasst dabei insbesondere:
- die Aktualisierung und kartographische Darstellung der verfügbaren Grundlagendaten (Landschaftsgliederung 2000, potenziellen natürlichen Vegetation, Überschwemmungs- und Trinkwasserschutzgebiete, Geotope )
- eine Schutzgebietskonzeption – die Aktualisierung und kartographische Darstellung der Schutzgebietskulisse nach Naturschutzrecht
- Einarbeitung und kartographische Darstellung der Schutzgebietskulisse des kohärenten, ökologischen Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete, SPA-Gebiete)
- Aufnahme und kartographische Darstellung des Ökologischen Verbundsystems
In der Kreisfreien Stadt Halle (Saale) befinden sich die beiden Landschaftsschutzgebiete (LSG) „Dölauer Heide“ und anteilig „Saaletal“, 22 feststehende Einzel-Naturdenkmäler und 17 Flächennaturdenkmäler (NDF, FND) sowie bislang 11 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB).
Entsprechend der neuen Schutzgebietskonzeption des LRP sind neben der Bestandsicherung der vorhandenen Schutzgebietskulisse folgende Aspekte vorgesehen:
- die Rechtsangleichung der vor 1990 festgesetzten Schutzgebiete und -objekte (d.h. Überarbeitung und Präzisierung, Abgrenzung des Schutzgebietes, Ableiten der Regelungsinhalte wie Schutzzweck, Ge- und Verbote, Plausibilitätsprüfung der Schutzbedürftigkeit),
- die Erweiterung bestehender Schutzgebiete beispielsweise im Rahmen eines Rechtsangleichungsverfahrens (LSG „Dölauer Heide“ vgl. Foto),
- Neuausweisung von Schutzgebieten mit den erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes sowie den sonst erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege,
- Aufhebung von Schutzgebieten, die in den neu ausgewiesenen Schutzgebieten mit einer übergeordneten Schutzgebietskategorie integriert sind und somit in die neue Schutzgebietsverordnung einfließen (dadurch Straffung der Schutzgebietskulisse und Aufhebung der Mehrfachsicherung bei Überlagerung verschiedener Schutzkategorien auf einer Fläche) – z.B. Aufhebung von FND/GLB bei zwischenzeitlicher NSG- oder LSG-Ausweisung.
Mit dem Fachbeitrag zum Biotopverbund werden die naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen nach ihrer Biotop- und Artenausstattung in überregional, regional und örtlich bedeutsame Biotopverbundeinheiten unterschieden. Der Fachbeitrag soll als Entscheidungsgrundlage für die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger ökologischer Verbundbeziehungen dienen und der zunehmenden Fragmentierung von Lebensräumen – insbesondere von Arten mit hohen Raumansprüchen – entgegenwirken.