RANA-Projektsteckbrief
Umsetzung des Öffentlich-Rechtlichen Vertrages zum Generalplan Hochwasser (Schwarze Elster) zwischen dem Land Brandenburg und dem Landkreis Elbe-Elster
Konzept der Kompensationsmaßnahmen für deichsanierungsbedingte Gehölzverluste und zur Entwicklung und Wiederherstellung der Kohärenz im Schutzgebietsnetz Natura 2000 an der Schwarzen Elster und ihren Zuflüssen im Landkreis Elbe-Elster (ÖRV Land BB und LK Elster-Elster)
Projektgalerie
Laufzeit
2005–2008
Auftraggeber
Landesumweltamt Brandenburg - Regionalabteilung Süd / Referat RS 6 Wasserbau, Hochwasserschutz
Projektinhalte
Für deichsanierungsbedingte Gehölzverluste und zur Entwicklung und Wiederherstellung der Kohärenz im Schutzgebietsnetz Natura 2000 an der Schwarzen Elster und ihren Zuflüssen im Landkreis Elbe-Elster ist entsprechend eines Öffentlich-Rechtlichen Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Landkreis Elbe-Elster eine Konzeption der Kompensationsmaßnahmen zu erarbeiten.
Aus einem Flächenpool mit 54 Einzelstandorten wurden nach einer eingehenden Vorbetrachtung und Bewertung fünf prioritäre Maßnahmen ausgewählt und im Jahr 2006 detailliert naturschutzfachlich untersucht. Beispielhaft wird an dieser Stelle das Teilobjekt 1 (Altwasser bei Borken) vorgestellt.
Die Maßnahmefläche liegt südwestlich der Ortslage Borken, die administrativ zur Stadt Herzberg/Elster gehört. Es handelt sich um ein Altwasser in Form eines durch Deichbau abgetrennten Mäanders der Schwarzen Elster.
Aus der Sicht der aktuellen Biotopausstattung, der Präsenz von FFH-Lebensraumtypen, des floristischen und faunistischen Arteninventars sowie des allgemeinen Gewässerzustands lässt sich für das Altwasser bei Borken folgende Zielkonzeption ableiten:
- die Revitalisierung des Altwassers zur Bewahrung bzw. Wiederherstellung eines struktur- und artenreichen Gewässerlebensraumes in der Flussniederung der Schwarzen Elster,
- der Erhalt des FFH-Lebensraumtyps 3150 (Eutrophe Stillgewässer) in einem günstigen Erhaltungszustand bzw. die Wiederherstellung des Lebensraumtyps auf größerer Fläche, Bewahrung des Status eines besonders geschützten Biotops gemäß § 32 BbgNatSchG,
- die Wiederherstellung/Revitalisierung eines bedeutenden Amphibienlaichgewässers sowie eines Fortpflanzungs- und Trittsteinbiotops anderer aquatischer und semiaquatischer Artengruppen (z. B. Fische, Libellen, Biber, Fischotter u. a.)
Hierzu sind im Einzelnen folgende Maßnahmen notwendig:
- die Zurückdrängung der Verlandungsvegetation durch Entnahme von Röhrichten und eine Entschlammung des Altwassers zur Wiederherstellung freier Wasserflächen, Vergrößerung des Wasserkörpers und Senkung des Trophieniveaus,
- die teilweise Entnahme der künstlich eingebrachten Querdämme aus dem Gewässer, hierdurch Vergrößerung des Wasserkörpers, Gewährleistung einer ± kontinuierlichen Wasserführung und Verzögerung der Verlandungsprozesse.
- ein Belassen von Röhrichtinitialen in den Uferzonen sowie in Teilbereichen des Gewässerbettes,
- das Abflachen der Gewässerufer an ausgewählten Standorten, hierdurch soll eine bessere Gewässerstrukturierung u. a. für zahlreiche Libellen- und Amphibienarten erreicht werden